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ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis ist Pflicht bei dem Verkauf von Gebäuden und bei Neuvermietungen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 01.11.2020 die Richtlinien, welche zur Erstellung eines Energieausweises gelten.

Es gibt weiterhin 2 verschiedene Arten des Energieausweises:

  • der bedarfsorientierende Energieausweis, der auf der Grundlage der Gebäudehülle und der Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten ermittelt wird

  • der verbrauchsorientierende Energieausweis, der auf der Grundlage der in den letzten 3 Jahren tatsächlich verbrauchten Energie ermittelt wird.

 

Die von uns erstellten verbrauchsorientierenden Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Regionaler Messdienst Sachsen RMD GmbH

Energieausweis

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