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ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis ist Pflicht bei dem Verkauf von Gebäuden und bei Neuvermietungen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 01.11.2020 die Richtlinien, welche zur Erstellung eines Energieausweises gelten.
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Es gibt weiterhin 2 verschiedene Arten des Energieausweises:
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der bedarfsorientierende Energieausweis, der auf der Grundlage der Gebäudehülle und der Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten ermittelt wird
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der verbrauchsorientierende Energieausweis, der auf der Grundlage der in den letzten 3 Jahren tatsächlich verbrauchten Energie ermittelt wird.
Die von uns erstellten verbrauchsorientierenden Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.




Energieausweis
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